Schulentwicklung Waldeck

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Schule und Lehrer – die Entwicklung in Waldeck (1)

  • das Schulwesen war spät im Gegensatz zum christlichen Leben;
  • im 13. Jahrhundert waren erste Studenten Adlige und später adlige Amtsleute, welche kein Interesse hatten, der einfachen Bevölkerung eine Schulausbildung zukommen zu lassen;
  • bis 1730 gab es in Waldeck kein Schulwesen, auch nicht von Behörden aus;
  • 1616 wollte Graf Christian (Schloss Waldeck) eine neue Lehrart in der Grafschaft einführen, dazu hatte Lehrer Wolfgang Ratichinus (Radtke) 11 Forderungen aufgestellt;
  • Radtke blieb nicht und ging nach Kassel;
  • Stephan Ritter, neuer Rektor des Gymnasiums Korbach, übernahm die Lernmethoden von Radtke;
  • 1640 wurde die Schulordnung in die Kirchenordnung verankert, Grundlage bildete die Schulordnung der Braunschweigisch- Lüneburgischen Kirchenordnung mit geringen Abweichungen;
  • laut Waldeckscher Ordnung mussten die Lehrer das Examen vor dem Ministerium ablegen und die Unterschrift unter das kirchliche Bekenntnis geben;
  • die Schulordnung verlangte, dass in den Dörfern tüchtige Küster eingesetzt werden;
  • für die Grafschaft Waldeck war diese Schulordnung die Vorschrift zur Einrichtung der Volksschule;
  • die Volksschule sollte die Elemente des Wissens, Lesen, Schreiben und Religion unterrichten und von allen Kindern besucht werden;
  • das Schulwesen stand damit unter Aufsicht und Kontrolle der christlichen Kirche und des angehörenden Klerus;
  • 1654 haben die Grafen Georg Friedrich und Wolrad und Gräfin Katharina alle Pfarrer aufgerufen, tüchtige Küster anzustellen, welche Gehilfen des Pfarrers waren und zu Privatdiensten herangezogen wurden;
  • die Kirchenbücher weisen aus, dass ab dieser Zeit in fast jedem Waldeckschen Dorf ein Schulleiter gewesen war, das Schulwesen aber schlecht war;
  • Ende des 17. Jahrhunderts sollte eine Besserung herbeigeführt werden durch den Einsatz von Visiatoren und dessen Berichterstattung;
  • im Sommer gingen die Kinder kaum zur Schule;
  • Lehrer waren schlecht oder gar nicht ausgebildet;
  • 1704 wurde eine neue Schulordnung erarbeitet durch die Waldeckschen Grafen Christian Ludwig und Friedrich Anton Ulrich und Konsistorialrat Otto Heinrich Becker ( geb. 1667 in Mengeringhausen);
  • Beckers Hauptaufgabe war es im Kirchen-, Schul- und Polizeiwesen für Ordnung zu sorgen;
  • die Schulordnung von 1704 wurde in 8 Kapitel als Gesetz festgelegt:
    • 1. Kapitel: alle Kinder ab 5 Jahren müssen vormittags 3 Std, nachmittags 3 Std, Mittwoch und Sonnabend nachmittags je 1 Std die Schule besuchen;
    • 2. Kapitel: Rechte und Pflichten der Schulaufsichtsbehörden;
    • 3. Kapitel: Pflichten der Lehrer à vor Anstellung Prüfung vor Konsistorium in Mengeringhausen, nüchtern sein, nicht schelten, nicht schlagen;
    • 4. Kapitel: Pflichten der Schüler;
    • 5./6. Kapitel: religiöse Erziehung;
    • 7. Kapitel: methodische Ratschläge für den Unterricht in den weltlichen Wissenschaften;
    • 8. Kapitel: Stoffverteilungsplan für die Klassen und das Korbacher Gymnasium wurden an die Lehrer verteilt, welche in den Regularien und im Stundenplan eingearbeitet wurden;
  • die Umsetzung auf dem Lande war sehr mangelhaft, vor allem im Sommer, da die Kinder bei der Feldarbeit mitarbeiten mussten;
  • der Wert der guten Schulausbildung fehlte bei den Leuten, teilweise gab es keine Schulhäuser;
  • 1771 Verordnung des Fürsten à der Erfolg der Schulausbildung ist abhängig von der Methode und des Könnens des Lehrers, wöchentlich sollte eine Kontrolle durch den Pfarrer erfolgen;
  • jedoch fehlten die Grundlagen für den Fortschritt;
  • Lehrer waren nur teilweise gut ausgebildet und wurden schlecht besoldet;
  • gute Lehrer mit Zensurentabelle wurden aus dem Dorf schikaniert;
  • die 1. Hälfte des 18.Jahrhunderts brachte Verbesserungen im Schulwesen durch die Einflussnahme guter Lehrer;
  • 1806 Einführung von 2 Klassen in den Volksschulen;
  • 1828 Einführung einer Lehrerprüfungskommission in Korbach, geprüft wurde: Lesen, Buchstabieren, Erdkunde, Geschichte, Naturgeschichte, Rechnen, Religion, Katechisieren, Orgel- und Klavierspiel, Handschrift, Methode à damit wurde die Eignung des Lehrers festgestellt (Stadtschule, größere, mittlere oder kleinere Dorfschule;
  • dadurch wurde das Standesbewusstsein der Berufsgruppe gestärkt à richtige Volksschullehrer;
  • 1842 Gründung des Waldeckschen Lehrervereins (Christian Schneider) und Verabschiedung von zwei wesentlichen Schulgesetzen 1846 und 1855;
  • Schulgesetz 1846: Lehrer bemängeln, dass sie kein Mitglied des Ortsschulvorstandes sind, unangemeldete Revisionen, Prüfungen bei Versetzungen und Beförderungen, Bestrafung pflichtvergessener Lehrer, ohne vorherige Mahnung Dienstentlassung oder 2- 6- monatige  Suspendierung, Saumseligkeit bei Führung der Schulversäumnistabelle, Parteilichkeit oder Ungerechtigkeit gegenüber Kindern gleich mit 2-5 Talern zu bestrafen;
  • 28.06.1848 Generalversammlung (Waldecksche Revolution) in Berndorf à schwere wirtschaftliche Lage der Lehrerschaft, Lehrer müssen für das tägliche Brot dazu verdienen und haben darum keine Zeit für geistige Arbeit; die Abhängigkeit des Lehrers von der Kirche ist entwicklungshemmend und das Persönlichkeitsbewußtsein wird stark beeinträchtigt; eine Petition wird niedergelegt;
  • Lehrer Christian Schneider erkannte die Mängel des Waldeckschen Schulwesens à wichtigste Aufgabe à bessere Ausbildung der Volksschullehrer;
  • 1841 begann Christian Schneider durch Unterstützung Volksschullehrer in Privatkursen weiterzubilden;
  • 1851 wurde diese Einrichtung unter staatliche Aufsicht gestellt;
  • bis 1854 wurden unter Schneiders Leitung 60 Lehrer weitergebildet, Schneider galt als Lehrer der Waldeckschen Lehrer;
  • Dezember 1848 Umsetzung der Petition, örtliche Lehrer Mitglieder der Ortsschulvorstände, ein Schulinspektor konnte auch Lehrer sein;
  • Schneider war Rektor der Stadtschule Wildungen, Rektor Realschule Korbach und Kreisschulaufseher, nach Differenzen trat er 1856 die Pfarrstelle in Meneringhausen an;
  • Mitstreiter war Carl Curtze, 1842 Pfarrer in Korbach und Mitglied des Konsistoriums in Mengeringhausen; 1834 Gründung des Lesevereins für Schullehrer von Korbach und Umgebung;1849 Herausgabe eines Lesebuches für die Volksschule;
  • 1855 Vorbereitung des Schulgesetzes à Schule unter staatliche Obhut stellenà Kirche war damit nicht einverstanden und legte dazu Punkte fest;
  • nach 1855 waren die Gehälter der Lehrer so gering, weil die Gemeinden nicht in der Lage waren, mehr zu bezahlen;
  • Jahresgehalt der Lehrer minimal 1860 von 100 Reichstaler auf 130 Reichstaler und 1865 von 130 Reichstaler auf 150 Reichstaler erhöht;
  • 1873 waren 19 von 140 Lehrerstellen nicht besetzt;
  • Kreisamtsmann Giesecken im Kreis Twiste berichtete 2 Jahre später, dass von 43 Gemeinden 23 Schulstellen vakant seien;
  • 1869: gesamtes Waldecksches Schulwesen kam auf das Provinzial- Schulkollegium in Kassel, Grundlage war der Akzessionsvertrag von 1867 zwischen Preußen und Waldeck;
  • 1875: Diensteinkommen der Lehrer durch preußischen Erlass mit Zustimmung Fürsten und Landtag gesetzlich geregelt, Festsetzung der Besoldung erfolgte durch die Oberschulbehörde; konnten Gemeinden Gehälter nicht zahlen gab es staatliche Hilfe;
  • ab 1885 wurde die Verwaltung der Volksschulen dem Landesdirektor der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont übertragen und schulischer Berater;
  • 1901 Schulbesuch: Mädchen 7 Jahre und Knaben 8 Jahre;
  • 1910 Schulbesuch: Mädchen und Knaben 8 Jahre;
  • 1920: Oberschulaufsicht durch Landesgesetz aufgehoben, dafür gab es Kreisschulaufseher, damit war die Einflussnahme der Kirche über das Schulwesen aufgehoben;
  • 1961 wurde die Landesschulreform durch die hessische Landesregierung durchgeführt;
    • bis dahin waren von 112 Waldeckschen Gemeinden 108 auch zugleich Schulortgemeinden;
    • danach wurden zahlreiche Dorfschulen geschlossen;
    • die Dorfschule in Elleringhausen bestand bis 1968, danach wurde sie aufgelöst;
    • 1971 wurde die ehemalige Schule in Elleringhausen umgebaut und offiziell ihrer neuen Bestimmung als Dorfgemeinschaftshaus übergeben (2)
    • 1970 Schullandkarte in Waldeck: 48 Grundschulen
    • 01.08.1981 gesamter Landkreis Waldeck / Frankenberg 20 reine Grundschulen und 27 Grundschulen in Verbindung mit Haupt- bzw. Realschule;

Quellennachweis: Auszüge der Schule und Lehrer – die Entwicklung in Waldeck aus Waldecksche Ortssippenbücher Band 86 Niederwaroldern;
(1) Pfeifer, Beiträge zur waldeckischen Schulgeschichte, S.1-53  
(2) TSV 1920 Elleringhausen Chronik


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