Ehevertrag aus 1852

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Von KH Göbel detailliert ins Neudeutsche übersetzte Version eines Ehevertrags vom 27. November 1852

Linke Grafik als Ablichtung des Original Briefes. Rechts dazu die Übersetzung von KH Göbel und untenstehend der Text als Fließtext zur einfachen Lesbarkeit.

 Im Namen Gottes des allgütigen.

 Am heutigen unten vermerkten Tage wurde zwischen dem Wittwer Karl Lütteken zu Elleringhausen als Bräutigam einerseits und Sophia des verstorbenen Adam Heim- 

manns zu Stecte ehelichen zweiten Tochter als Braut anderer -seits folgender Ehekontrakt nach reiflicher Überlegung ganz und in Gegenwart der unterschriebenen Zeugen abgeredet und niedergeschrieben werden.

     1) beide Verlobte versprechen sich die Ehe und eine      

         volle Vollbringung der Pflichten, welche ihnen  

         dieser Stand auflegt. 

     2)Der Bräutigam verspricht die Braut nach geschehener Exkulpation (Schuldbefreiung)in sein Beiwohnerhaus aufzunehmen, und

ihr die Regierung des Hauswesens zu übertragen. Sollte in ehm dieselbe in glauben als die Braut so wird festgesetzt, dass  dem Fall die Kinder wohl noch minderjährig sein mögen wieder in das Haus Einheiraten darf. Der Bräutigam 1p.. je wie auch der Braut Stiefmutter verlangten, dass zwischen 4 den Kindern, welche aus diesen neuen Ehe etwa entspringen wählen, und zwischen denen welche auf den  3 ersten und zweiten Ehe des Bräutigams schon vorhanden sind, eine Kindschaft und Gleichheit den  2 5 möchte dagegen protestier Rechte festgesetzt werden. in Se   e aber der Vormund über das Kind der zweiten Ehe u es e Johannes Muien, und mann kam. darüber überein diese 1 Punkt der Entscheidung hochfürstlichen Amtes Land and zu  den überlassen uu e 1 Wenn die Bruuligen zu einem Zeitpuncten versterben solle,  1. 12 de

Die Braut esse nicht mit demselben an einem Tische so wird derselben hierdurch nicht nur der freie Besitz im Hause des Bräutigams, sondern auch noch folgendes zugesichert nämlich: drei Scheffel Korn, zwei Scheffel Hafer, zudem soll sie die Befugnis haben einen Scheffel Kartoffeln zu pflanzen, an dasienige Land mit waren die innigen Leute ihr eigenen Kurtoffeln pflanzen

  1. dann auch die Benutzung des Gartens an der Ellenburg

zur Hälfte zum Besitz erhält die Braut die Kammer ilike Hand gegen der Küche aber und holt die Befugniß sich in der angesetzten Stube aufzuhalten 

Die Braut verspricht einzubringen von dem väterlichem 3) Vermögen dorufig Rechstheler, und an selbsterworbenen dreisig fünf Rechtheler, ferner eine Kuh und ein Bulle, wie auch ein Schwein . Um obrigkeitliche Bestätigung wird geziemend gebeten 4.) 1. 4 Geschehen. Meinerighausen den 6ten Sebtember    1807. 21 nen  Veransteher Artlithele  Nolte. Frantz Friederich   je iiht Johannnes drei Kreuze holt: die Konns statt Kez 2 ihres Nlamens Unterschrift gezogen ueensae uvenhrene vrlireede.  iir.  E Herwig als ene ve woruro  weanh zeuge nech vele eäerin erin:e Gebrct shwicllich eden man wei Die vorstehende Ehebeendung nuer ein beielen Verhobten  aber bert Staf Mitten Halles Heinemann und ebem sir es   Uch: Normein des Beerdigen aus erstere Ehe  4 ergengten Kindes eem Jacob Schreie, übergeben.  e Und abe nach oberen Verlesung sich ergab, daß der 1 brunlgen das auch seine ersten Eheiu anzeen enealte forst in erbenet hr, Ob ist mit consere 1 wendch 2. inde 0. 4. heft 1.

der Beans zu Verwahrung ihrer früchte aund sonstigen Sehrung Miiel die Buche über de ihr werscheben Krunge, di hatte des Gartens auch des whmder hohlen Curten hin, abgegeben chen von Bescher heuß deselbe eine Kichvo Uterbin bes Megteg in der Kripen ge fiebtirt, aber eubeie Zeit aber von derselben selbst erhalten und das viel theil eines geschlichte shreers viel denn Jrueserr bearabene 5 werden sel. Aer dis Unrelchnung ist die Eobendenn in ebene übrigen Punten  con mirt. Landaus 37 Nov. 1852 in fürstl. Waldeck. Amt das Fpsihrmet dhre Rath und Amtin Sipcarua abwegend 

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