Das Saalbuch

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Deutsche Definition des „Saalbuches“


Ein Saalbuch ist ein Begriff aus dem historischen Kontext und bezieht sich auf ein Buch, in dem Ereignisse, Aktivitäten und Buchhaltungsaufzeichnungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Saal oder Veranstaltungsort wie z.B. einem Rathaus, einer Gildehalle oder einer Kirchhalle aufgezeichnet wurden. Das Saalbuch konnte Informationen über die Nutzung des Saals, Veranstaltungen, Teilnehmer, Zahlungen, Verträge und andere relevante Ereignisse enthalten. Es diente als eine Art Protokoll- oder Registerbuch, das wichtige Informationen für die Verwaltung und das Management des jeweiligen Saals oder Veranstaltungsortes enthielt.

R Göbel, 14.04.2023, Quelle ChatGPT

Vorwort zum Saalbuch

Elleringhausen 1752

Der gesamte Grundbesitz der Grafschaft Waldeck war Eigentum des jeweiligen Landesherrn. Durch diesen wurden die Liegenschaften an die Bewirtschafter als feste Einheiten (Höfe) zugeordnet, die zugleich mit entsprechenden Abgaben und Diensten gegenüber den Landesherren belegt waren. Dieses sicherte der Herrschaft eine gleichmäßige Einnahme (Naturalien) und die Bewirtschaftung (Dienste) ihrer Besitzungen A. In Elleringhausen gliederten sich nach 1600 die Höfe in Halbspann, Einspann (Spann- mit 2 Pferden, bzw. 1 Pferd und Handdienst) und Kötter (nur Handdienst) auf. Nach dieser Einteilung richtete sich die Höhe der von den Betroffenen zu erbringenden Abgaben und vor allem der zu leistenden Dienste. Haus, Arbeitsgeräte und Vieh waren Eigentum des Bewirtschafters, über das nach Entrichtung des Zehnten frei verfügt werden konnte. Zusätzlich bestand auch die Möglichkeit durch Rodungen Land an sich zu bringen, welches nicht der Unteilbarkeit der festen Einheiten unterworfen war. Allerdings musste eine jährliche Rodeheuer entrichtet werden und bei einem evtl. Verkauf oder Weitergabe als Brautschatz benötigte man eine amtliche Genehmigung.

Durch diesen Umstand war es möglich, dass ein Kötter eine größere Fläche bewirtschaften konnte als ein Halbspann, aber nur zu dem Kötterdienst herangezogen wurde und somit flexibler wirtschaften konnte. Bei Aufgabe einer Hofstelle musste dessen Nachfolger das Haus erwerben und gegebenenfalls eigenes Vieh sowie Gerätschaften mitbringen oder anschaffen und zusätzlich als Belastung die normalen und evtl. aufgelaufenen Abgaben entsprechend der jeweiligen Hof Größe übernehmen. Bei Weiterführung einer Hofstelle für (Spanngüter und Rotter bestand erbliche Nachfolge) durch ein Familienmitglied war der Übergang fließend. Es bestand daneben auch die Möglichkeit die festgelegten Abgaben und Dienste gegen Geldzahlung abzulösen was aber durch fehlende Barmittel wenig vorkam.

Eine Sonderform gab es bei den großen Meierhöfen, da wurden generell Zahlungen bei einem Wechsel sein Erbbestand, (deshalb übernahm die evtl. Nachfolge stets der jüngste Sohn, um die Zahlung hinaus schieben zu können fällig, und diese waren beträchtlich. Bei dem nachstehend wiedergegebenen Text (Link) handelt es sich um einen Auszug aus dem Salbuch 1752 aus Elleringhausen. Das komplette Werk beinhaltet außer der aufgeführten Dorf- und Grenzbeschreibung sowie dem Standort der Hausstätten, zusätzliche Aufstellungen über Grundbesitz, zu zahlende Abgaben, Lehnten, Dienstgelder usw., ebenso die Schulden, aber auch die nicht in die Unteilbarkeit der Bauerngüter einbezogenen Rodeländer.

Erstellt, 13.01.2023, KH Göbel

Zum Saalbuch von 1752


Definition Saalbuch oder Salbuch und auch Urbar

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