Errichtung neues Wehr

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1936, der Bau eines neuen Stauwehres.

Aus dem Twistetaler Gemeindearchiv von KH Göbel.


Nebenstehender Text aus dem Altdeutschen ins Neuleserliche transferiert von KH Göbel im Oktober 2023.

Nachfolgend angefügt der gleiche Text, da für die Internetgemeinde grafisch abgebildeter Text nicht „suchbar“ ist.

Gehört zum Baugesuch der Wiesenbesitzer Christian Stallmann, Friedr. Schluckebier, Heinr. Gerhard zu Elleringhausen u. Heinrich Luckey zu Nieder- Waroldern
Baubeschreibung: Die Antragsteller sahen sich gezwungen, bei der anhaltenden Trockenheit nach der Heuernte gemeinsam an der stelle des Alten, unbrauchbar gewordenen Buschwehres in der Wilde ein neues Wehr errichten zu lassen. Dasselbe ist genau nach den Angaben des Herrn Kulturamtsinspektor Hr. Zimmermann in Korbach aus Zementbeton hergestellt, sowie die Flussbettsohle, Breite des Wehres u. Stauhöhe nach Angabe wie in der beiliegenden Zeichnung, im Laqeplan mit rot gezeichnet, in dreifacher Ausführung zu ersehen ist, ausgeführt worden.
Elleringhausen, im September 1924 Fr. Bangert
Antragsteller. i.A.
Schluckebier


Abbildung Neues Wehr, erstellt mit Google Maps sowie Einträgen von KH Göbel im Oktober 2023

Bauschein aus 1935/1936

Der Landrat des Kreises der Twiste. Arolsen, 2.Juni 1936.

Baustein Nummer 112.

Verw-Geb-Liste Nr. 190.

Bauschein

Dem Friedrich Schluckebier und 3 Anderen

in Elleringhausen wird unbeschadet der rechte Dritter die Genehmigung erteilt, auf dem Grundstück im Elleringhausen eingetragen im Grundbuch von Elleringhausen Band Bl.-Nr. nach dem beiliegenden, mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorhaben (Zeichnungen und Berechnungen) ein Stauwehr zu errichten.

Bei der Bauausführung sind zu beachten: 1. die Vorschriften der Baupolizeiverordnung vom 10. Januar 1935.

2. die Prüfungsbemerkungen auf den Bauvorlagen.

3. die hierunter aufgeführten besonderen Bedingungen.

4. die Unfallverhütungsvorschriften der Hessen Nassauischen Baugewerks Berufsgenossenschaft

5. die Polizeiverordnungen über den Schutz der Arbeiter und über die Fürsorge der Arbeiter auf Bauten

6. …


Der Baubeginn ist der Ortspolizeibehörde in Elleringhausen anzuzeigen. Ferner sind vom Bauherrn die Namen des Bauleiters und des Bauunternehmers vor Baubeginn sowie der Wechsel dieser Personen der Ortspolizeibehörde schriftlich mitzuteilen.

Die Rohbauabnahme ist erforderlich.

Sie ist schriftlich bei der Ortspolizeibehörde zu beantragen, sobald der Bau in seinen Mauern, Gewölben, Eisenkonstruktionen (einschließlich derjenigen der notwendigen Treppen) sowie in Balkenlage und Dacheindeckung vollendet ist. Die Dacheindeckung darf hierbei eine vorläufige sein. Eine Teilabnahme einzelner Teile, insbesondere der Eisenkonstruktion der Treppen ist zulässig.

Gebrauchsabnahme ist nicht erforderlich.

Sie darf nicht früher als drei Monate nach Aushändigung des Rohbauabnahmescheines erfolgen.

Zum Gebrauchsabnahmetermin ist eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters über die Benutzbarkeit der Schornsteine und Feuerungsanlagen beizubringen.

Dieser Bauschein mit den genehmigten Bauvorlagen muss vom Beginn der Bauarbeiten an auf der Baustelle zur Einsicht bereitgehalten werden.

Den mit der Überwachung betrauten Personen ist jederzeit Zutritt zur Baustelle und Einblick in den Bauschein und die Bauvorlagen zu gewähren.

Der Bauschein verliert seine Gültigkeit, wenn innerhalb Jahresfrist nach seiner Aushändigung mit dem Bau nicht begonnen oder wenn der begonnene Bau ein Jahr lang unterbrochen wird.

Die Gebühren für diesen Bauschein betragen 2, 50 RM (Reichsmark).

Besondere Bedingungen.

In Vertretung.

(Stempel) Landrat des Kreises Twiste


Aus dem Gemeindearchiv Elleringhausen:
Neuanlage eines Wehres aus Beton für die Wiesenbesitzer Stallmann, Schluckebier und Gerhard zu Elleringhausen und Luckey zu Nieder Waroldern.


Quelle Gemeindearchiv Twistetal und Elleringhausen, Texte KH Göbel und Rolf Göbel im November 2023

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